Konzert zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2019, Frankfurt
Komponiert von Adrian Oswalt
Aufgeführt von Musikern des Nationaltheaters Mannheim
Was wäre, wenn wir keine Grundrechte hätten?
Seit 70 Jahren berufen wir uns auf die im Grundgesetz verankerten Rechte. Sie gewähren uns Freiheit in unserer Person, unserer Meinung und unserem Glauben, sie sichern jedem Menschen Gleichheit vor dem Gesetz. Doch ihre Tradition reicht viel weiter zurück. Bereits einhundert Jahre zuvor legten Revolutionäre und Freiheitsdenker den Grundbaustein für unser Grundgesetz
Erst nach langen Jahren der Aufstände und Proteste konnte die erste von Volksvertretern beschlossene Verfassung entstehen. 1848 versammelte sich die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche und verlieh den Bürgern Deutschlands eine gemeinsame Stimme. Es entstanden Rechte, die bis heute in unserem Grundgesetz verankert sind.
Das Grundgesetz schließt uns als Einheit und stärkt uns als Individuen. Wir selbst und auch folgende Generationen bauen darauf und leben es auf unsere ganz eigene Art und Weise. Letzten Endes teilen wir jedoch alle, von den Revolutionären des Vormärz, über die neue Nation 1949 bis hin zu uns heute den Gedanken von einem einheitlichen, freien Deutschland.